Beta
Baden-Württemberg
Gesetz über die Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union (EULG)
01.03.2011
i
Eingangsformel
§ 1
Information des Landtags
§ 2
Unterrichtung des Landtags über Vorhaben der Europäischen Union
§ 3
Unterrichtung über Frühwarndokumente
§ 4
Unterrichtung über das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission
§ 5
Unterrichtung im Falle der Übertragung der Verhandlungsführung
§ 6
Unterrichtung über Vertragsänderungsverfahren, Flexibilitätsklausel und Notbremsemechanismus
§ 7
Unterrichtung über Prioritäten des Ratsvorsitzes der Europäischen Union
§ 8
Berücksichtigung von Stellungnahmen des Landtags
§ 9
Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen des Landtags
§ 10
Inkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
Mit freundlicher Unterstützung von:
Basiskarten Jura
Digitale Karteikarten für dein Prädikatsexamen!
§§-App
Rechtszitate mit einem Klick nachschlagen: Gesetze, Urteile, Kommentare, Zeitschriften
Impressum