Beta
Baden-Württemberg
Verordnung der Landesregierung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen (DrogKRV)
01.04.2022
i
Eingangsformel
§ 1
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§ 2
Betriebszweck
§ 3
Zweckdienliche Ausstattung
§ 4
Gewährleistung der Notfallversorgung
§ 5
Medizinische Beratung und Hilfe, Vermittlung von weiterführenden und ausstiegsorientierten Angeboten der Beratung und Therapie
§ 6
Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten
§ 7
Kooperation zur Verhinderung von Straftaten im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung
§ 8
Nutzerinnen- und Nutzerkreis, Konsumstoffe und Konsumarten
§ 9
Dokumentation und Evaluation
§ 10
Personal und Anwesenheitspflicht
§ 11
Verantwortlichkeit
§ 12
Erlaubnisverfahren
§ 13
Überwachung
§ 14
Inkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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