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Baden-Württemberg
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Gesetzes über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (DVO TierSchMVG)
10.02.2026
i
Eingangsformel
§ 1
Ausgestaltung und Ablauf des Verfahrens nach § 2 Absatz 6 und § 3 Absatz 5 TierSchMVG
§ 2
Gleichbehandlungskriterien innerhalb des gemeinsamen Büros nach § 4 TierSchMVG
§ 3
Kriterien für eine Anerkennung nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 TierSchMVG
§ 4
Inkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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