Eingangsformel
Das Umweltministerium wird ermächtigt, auf der Grundlage des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) vom 29. Mai 2019 (ABl. für Berlin S. 4431), das zuletzt durch das DIBt-Änderungsverwaltungsabkommen vom 4. November 2021 (ABl. für Berlin 2022, S. 2073) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, Aufgaben der zuständigen Behörde nach dem Strahlenschutzgesetz durch Rechtsverordnung auf das Deutsche Institut für Bautechnik zu übertragen.

