Beta
Baden-Württemberg
Verordnung des Verkehrsministeriums über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen (BOA)
23.02.2017
i
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Verantwortlichkeit, Eisenbahnbetriebsleiter
§ 3
Ausnahmen
§ 4
Allgemeines
§ 5
Gleisbogen und Neigungswechsel
§ 6
Spurweite
§ 7
Überhöhungen
§ 8
Umgrenzung des lichten Raumes
§ 9
Gleisabstand
§ 10
Kabel und Leitungen im Bahnbereich
§ 11
Oberbau und Bauwerke
§ 12
Einfriedungen und Bahnübergänge
§ 13
Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 14
Begrenzung der Fahrzeuge
§ 15
Radsätze
§ 16
Bremsen
§ 17
Sonstige Ausrüstung der Fahrzeuge
§ 18
Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
§ 19
Bauartgenehmigung, Abnahme und Untersuchung von Dampfkesseln auf Schienenfahrzeugen.
§ 20
Abnahme und Untersuchung von Druckbehältern an Schienenfahrzeugen
§ 21
Abnahme und Untersuchung der maschinellen Anlagen
§ 22
Eisenbahnbetriebsbedienstete
§ 23
Dienstanweisungen
§ 24
Erhaltung, Untersuchung und Sicherung der Anschlußbahn
§ 25
Sichern stillstehender Fahrzeuge
§ 26
Fahrgeschwindigkeit
§ 27
Länge der Fahreinheit
§ 28
Bremsberechnung
§ 29
Bewegen der Fahrzeuge
§ 30
Signale
§ 31
Besetzung der Triebfahrzeuge
§ 32
Mitfahren auf Triebfahrzeugen
§ 33
Unfallmeldungen
§ 34
Allgemeine Bestimmungen
§ 35
Betreten der Bahnanlagen
§ 36
Überqueren der Bahnanlagen
§ 37
Bahnbeschädigungen und Betriebsstörungen
§ 38
Personenbeförderung auf der Anschlußbahn
§ 39
Ordnungswidrigkeiten
§ 40
Anpassung
§ 41
Inkrafttreten
Anlage A
Anlage B
Anlage C
Anlage D
Anlage E
Anlage F
Anlage G
Anlage H
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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