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Baden-Württemberg
Verordnung des Kultusministeriums über die praxisintegrierte Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik - Berufskollegs (BKSPIT-VO)
18.07.2023
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
Zweck der Ausbildung
§ 2
Dauer und Abschluss der Ausbildung
§ 3
Bildungsplan, Stundentafel
§ 4
Pflichtbereich, maßgebende Fächer und Handlungsfelder
§ 5
Gleichwertige Leistungsfeststellungen
§ 6
Aufnahmevoraussetzungen
§ 7
Aufnahmeantrag
§ 8
Allgemeines
§ 9
Einrichtungen der praktischen Ausbildung
§ 10
Wechsel des Arbeitsfeldes während der Ausbildung
§ 11
Durchführung der praktischen Ausbildung
§ 12
Bewertung
§ 13
Voraussetzungen für die Versetzung
§ 14
Wiederholung bei Nichtversetzung, Entlassung
§ 15
Zweck der Abschlussprüfung
§ 16
Teile der Abschlussprüfung, Bewertung
§ 17
Ort und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
§ 18
Zulassung zur Abschlussprüfung, Anmeldenoten
§ 19
Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
§ 20
Facharbeit
§ 21
Schriftliche Prüfung
§ 22
Mündliche Prüfung und Kolloquium
§ 23
Ermittlung des Prüfungsergebnisses, staatliche Anerkennung
§ 24
Zeugnis
§ 25
Wiederholung der Abschlussprüfung, Entlassung
§ 26
Nichtteilnahme, Rücktritt
§ 27
Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
§ 28
Allgemeines
§ 29
Durchführung der Zusatzprüfung
§ 30
Zeugnis der Fachhochschulreife
§ 31
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
§ 32
Teile der Schulfremdenprüfung, Zeitpunkt
§ 33
Meldung
§ 34
Voraussetzungen für die Zulassung
§ 35
Entscheidung über die Zulassung, Ort der Schulfremdenprüfung
§ 36
Durchführung der Schulfremdenprüfung
§ 37
Inkrafttreten
Anlage
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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