Beta

Baden-Württemberg


Ausgleichsbeträgetransfergesetz (AusglTransfG)

28.02.2026


§ 3
Rechtsaufsicht

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales und die Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH (AFBW) unterliegen bei der Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz der Rechtsaufsicht durch das Sozialministerium.