Beta
Baden-Württemberg
Verordnung des Kultusministeriums über die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium der dreijährigen Aufbauform sowie in die allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien der sechs- und siebenjährigen Aufbauform (AufbGymAufnO)
18.06.2020
i
Eingangsformel
§ 1
Aufnahmevoraussetzungen der allgemein bildenden dreijährigen Aufbaugymnasien
§ 2
Aufnahmevoraussetzungen der allgemein bildenden und beruflichen sechs- und siebenjährigen Aufbaugymnasien
§ 3
Anmeldung
§ 4
Aufnahme
§ 5
Inkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
Mit freundlicher Unterstützung von:
Basiskarten Jura
Digitale Karteikarten für dein Prädikatsexamen!
§§-App
Rechtszitate mit einem Klick nachschlagen: Gesetze, Urteile, Kommentare, Zeitschriften
Impressum