Beta
Start
·
Blog
Baden-Württemberg
Architekteneintragungsverordnung (ArchGEintrV)
10.02.2026
i
Eingangsformel
§ 1
Antrag auf Eintragung
§ 2
Anzeige bei auswärtigen Dienstleistern
§ 3
(aufgehoben)
§ 4
Eintragungsausschuss
§ 5
Geschäftsstelle
§ 6
Entscheidung ohne Antrag
§ 7
Anzeige- und Antragspflicht
§ 8
(aufgehoben)
§ 9
Inkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
Mit freundlicher Unterstützung von:
Basiskarten Jura
Digitale Karteikarten für dein Prädikatsexamen!
§§-App
Rechtszitate mit einem Klick nachschlagen: Gesetze, Urteile, Kommentare, Zeitschriften
Impressum