Beta
Baden-Württemberg
Jugend- und Heimerzieherverordnung (APrOJuHeErz)
18.07.2017
i
Eingangsformel
§ 1
Ziel der Ausbildung
§ 2
Dauer, Gliederung und Abschluss der Ausbildung
§ 3
Gesamtverantwortung für die Ausbildung
§ 4
Stundentafel, Bildungsplan
§ 5
Fachpraktische Ausbildung und Eignung der Ausbildungseinrichtungen
§ 6
Durchführung der fachpraktischen Ausbildung
§ 7
Aufnahmevoraussetzungen
§ 8
Zeugnisse
§ 9
Versetzung
§ 10
Wiederholung von Ausbildungsteilen, vorzeitige Beendung des Fachschulbesuchs
§ 11
Teile der staatlichen Prüfung
§ 12
Anmeldenoten
§ 13
Zulassung zur Prüfung
§ 14
Prüfungsausschuss
§ 15
Fachausschüsse
§ 16
Schriftliche Prüfung
§ 17
Mündliche Prüfung
§ 18
Facharbeit mit nachfolgendem Kolloquium
§ 19
Ermittlung der Prüfungsnoten
§ 20
Ermittlung des Prüfungsergebnisses
§ 21
Prüfungszeugnis
§ 22
Wiederholung der Prüfung
§ 23
Nichtteilnahme, Rücktritt
§ 24
Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
§ 25
Zuständigkeit für die Schulfremdenprüfung
§ 26
Fachliche Voraussetzungen der Zulassung zur Schulfremdenprüfung, Nachweise
§ 27
Durchführung der Prüfung
§ 28
Allgemeines
§ 29
Zeitpunkt der Zusatzprüfung
§ 30
Zulassung und Ort der Prüfung
§ 31
Durchführung der Zusatzprüfung
§ 32
Führung der Berufsbezeichnung
§ 32 a
(aufgehoben)
§ 33
Voraussetzungen der Erlaubniserteilung und des Erlaubnisentzugs
§ 34
Verfahrensbestimmungen für die Erlaubniserteilung und den Erlaubnisentzug
§ 35
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung und Vorwarnmechanismus
§ 36
Inkrafttreten, Übergangsvorschriften
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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