Beta
Baden-Württemberg
Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)
26.07.2022
i
§ 1
Träger der Sozialhilfe
§ 2
Sachliche Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
§ 2a
Örtliche Zuständigkeit für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
§ 3
Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden
§ 4
Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen
§ 5
Vorläufige Hilfeleistung
§ 6
Kosten der Sozialhilfe
§ 7
Weiterleitung der Bundesmittel für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Haftung der Träger der Sozialhilfe
§ 7 a
Weiterleitung der Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019
§ 7b
Weiterleitung der Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020
§ 8
Zusammenarbeit der Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege
§ 8a
Vertretungen der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen beim Abschluss der Rahmenverträge nach § 80 SGB XII
§ 9
Beteiligung sozial erfahrener Dritter
§ 10
Ausschluss der Kostenerstattung
Quelle
Verbesserungsvorschlag
Mit freundlicher Unterstützung von:
Basiskarten Jura
Digitale Karteikarten für dein Prädikatsexamen!
§§-App
Rechtszitate mit einem Klick nachschlagen: Gesetze, Urteile, Kommentare, Zeitschriften
Impressum