Beta
Baden-Württemberg
Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB IX)
01.01.2018
i
§ 1
Träger der Eingliederungshilfe
§ 2
Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden
§ 3
Vertretungen der Träger der Eingliederungshilfe und der Leistungserbringer beim Abschluss der Rahmenverträge, Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen nach § 131 SGB IX
§ 4
Vertretungen der Träger der Eingliederungshilfe in der Schiedsstelle nach § 133 SGB IX
§ 5
Verordnungsermächtigung
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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