Beta
Baden-Württemberg
Gesetz zur Ausführung des Geflügelfleischhygienegesetzes (AGGFIHG)
21.12.2021
i
§ 1
Zuständige Behörde
§ 2
Aufgabenübertragung auf Unternehmen
§ 2a
Datenspeicherung
§ 2b
Datenübermittlung
§ 3
Gebühren
§ 4
Kosten der planmäßigen Rückstandsuntersuchungen
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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