Beta

Baden-Württemberg


Betreuungsrechtsausführungsverordnung (AGBtGAVO)

01.01.2023


§ 3
Durchführung, Konzept und Jahresberichte

(1) Die Durchführung und Gestaltung der Modellprojekte obliegt den Modellbehörden.

(2) Die Modellbehörden geben sich als Grundlage der Modellprojekte bis zum 1. Juli 2023 im Einvernehmen mit dem Sozialministerium jeweils ein eigenes Konzept. Das Konzept kann im Laufe des Modellprojekts im Einvernehmen mit dem Sozialministerium weiterentwickelt und geändert werden.

(3) Die Modellbehörden erstellen Jahresberichte und legen diese dem Sozialministerium jeweils bis zum 31. März des Folgejahres vor, erstmals im Jahr 2024.