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Baden-Württemberg
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen und Wirtschaftsinformatik (2BKKaufVO)
25.07.2024
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Inhaltsübersicht
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Zweck der Ausbildung
§ 3
Dauer und Gliederung der Ausbildung, Berufsbezeichnung
§ 4
Bildungsplan, Stundentafel
§ 5
Maßgebende Fächer, Kernfächer
§ 6
Zentrale Klassenarbeit
§ 7
Aufnahmevoraussetzungen
§ 8
Aufnahmeantrag
§ 9
Auswahlverfahren
§ 10
Probezeit
§ 11
Voraussetzungen
§ 12
Wiederholung, Entlassung
§ 13
Zweck der Abschlussprüfung
§ 14
Teile der Abschlussprüfung
§ 15
Abnahme der Abschlussprüfung
§ 16
Anmeldenoten, Zulassung zur Abschlussprüfung
§ 17
Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
§ 18
Schriftliche Prüfung
§ 19
Mündliche Prüfung
§ 20
Ermittlung des Prüfungsergebnisses
§ 21
Zeugnis
§ 22
Wiederholung der Abschlussprüfung, Entlassung
§ 23
Nichtteilnahme, Rücktritt
§ 24
Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
§ 25
Allgemeines
§ 26
Zulassung zur Zusatzprüfung
§ 27
Durchführung der Zusatzprüfung
§ 28
Zeugnis des schulischen Berufsabschlusses
§ 29
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
§ 30
Zeitpunkt
§ 31
Meldung
§ 32
Voraussetzung für die Zulassung
§ 33
Entscheidung über die Zulassung, Ort der Schulfremdenprüfung
§ 34
Durchführung der Schulfremdenprüfung
Anlage 1
Anlage 2
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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