Beta
Baden-Württemberg
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSPVO)
01.08.2015
i
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
Zweck der Ausbildung
§ 2
Dauer der Ausbildung
§ 3
Bildungsplan, Stundentafel
§ 4
Pflichtbereich, maßgebende Fächer und Handlungsfelder
§ 5
Klassenarbeiten, gleichwertige Leistungsfeststellungen
§ 6
Aufnahmevoraussetzungen
§ 7
Aufnahmeantrag
§ 8
Auswahlverfahren
§ 9
Probezeit
§ 10
Allgemeines
§ 11
Einrichtungen der praktischen Ausbildung
§ 12
Wechsel der Einrichtung während der Ausbildung
§ 13
Durchführung der praktischen Ausbildung
§ 14
Bewertung
§ 15
Endnoten
§ 16
Ermittlung des Abschlussergebnisses
§ 17
Zeugnis
§ 18
Wiederholung, Entlassung
§ 19
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
§ 20
Teile und Zeitpunkt der Schulfremdenprüfung
§ 21
Meldung
§ 22
Voraussetzungen für die Zulassung
§ 23
Entscheidung über die Zulassung, Ort der Schulfremdenprüfung
§ 24
Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
§ 25
Erziehungspraktische, schriftliche und mündliche Prüfung
§ 26
Ermittlung des Prüfungsergebnisses
§ 27
Zeugnis
§ 28
Wiederholung der Prüfung
§ 29
Nichtteilnahme, Rücktritt
§ 30
Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
§ 31
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
Anlage
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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