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Berlin
Gesetz über die rückwirkende Herstellung verfassungskonformer Regelungen hinsichtlich der Besoldung in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 und der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 (RBes2009/15RepG)
01.07.2021
i
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Nachzahlung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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