Beta
Berlin
Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)
02.12.2025
i
Inhaltsübersicht
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
§ 2a
Teilzeitbeschäftigung
§ 3
Allgemeine Voraussetzungen
§ 4
Höhe und Berechnung der Zulage
§ 4a
Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
§ 5
Ausschluss der Zulage durch andere Zulagen
§ 6
- aufgehoben -
§ 6a
- aufgehoben -
§ 7
Zulage für Tätigkeiten in Todesermittlungssachen
§ 8
Zulage für Tätigkeiten in Brandermittlungssachen
§ 9
Zulage für den Einsatz in einer Alarmhundertschaft oder den Einsatz zu besonderen Einsatzanlässen als Zugleichaufgabe
§ 9a
Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg
§ 9b
Zulage für Tätigkeiten im Rettungsdienst
§ 10
Zulage für den Umgang mit Munition mit besonders hohem Gefährlichkeitsgrad
§ 11
Zulage für Tätigkeiten der Sprengstoffentschärferinnen und Sprengstoffentschärfer sowie Sprengstoffermittlerinnen und Sprengstoffermittler
§ 12
Allgemeine Voraussetzungen
§ 13
Höhe der Zulage
§ 14
Berechnung der Zulage
§ 15
Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes, des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
§ 16
Zulage für Klimaerprobung
§ 16a
- aufgehoben -
§ 17
Allgemeine Voraussetzungen und Höhe der Zulage
§ 17a
Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
§ 17b
Höhe der Zulage
§ 17c
Ausschluss der Zulage
§ 17d
Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
§ 18
Entstehung des Anspruchs
§ 19
Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
§ 20
- aufgehoben -
§ 21
Zulagen für die Pflege von Kranken
§ 22
Zulage für besondere Einsätze
§ 22a
Zulage für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
§ 22b
Zulage für die Verwendung in der Bereitschaftspolizei oder in der Brennpunkt- und Präsenzeinheit (BPE)
§ 22c
Zulage für Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes und Dienstkräfte der Laufbahnverordnung Gesundheitswesen des Landes Berlin als fliegendes Personal
§ 23
Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
§ 23a
Zulage für Höhenrettungstätigkeit
§ 23b
Zulage für Tauchertätigkeit
§ 23c
Zulage für die Sachbearbeitung von Kinder- und Jugendpornografie, sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution zum Nachteil von Minderjährigen
§§ 23d bis 23n
- aufgehoben -
§§ 24 bis 27
(weggefallen)
§ 28
Übergangsregelung für die Umstellung von den Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst auf die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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