Beta
Berlin
Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern [- Überleitungsfassung für Berlin -] (BesVNG BE 2)
01.07.2011
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
§ 2
Berlin-Klausel
§ 3
Inkrafttreten
§ 4
Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
§ 5
Wahrung des Besitzstandes
§ 6
Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten
§ 7
Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren
§ 8
Überleitung der Richter und Staatsanwälte
§ 9
Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte
§ 10
Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabteilungsleiter
§ 11
Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen
§ 12
Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten
§ 13
Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen
§ 14
Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder
§ 15
Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse
§ 16
Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen
§ 17
Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen
§ 18
Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen
§ 19
Ortszuschlag für Kasernierte
§ 20
Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes
§ 21
Zulage für Beamte an Theatern
§ 22
Fortgeltung von landesrechtlichen Vorschriften über Zulagen an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten
§ 23
Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze
§ 24
Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger
§ 25
Änderung der Ausgangslage für Artikel VII
§ 26
Übergangsvorschriften für Artikel VII
§ 27
Übergangsregelung für Stufenlehrer
§ 28
Übergangsregelung für Sicherheitsdienste
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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