Beta

Brandenburg


Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag

20.12.2010


§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 am 1. Januar 2011 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 20. Dezember 2010

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch


GVBl. I 2011 Nr. 3 - Bekanntmachung der Gegenstandslosigkeit des Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages