Beta

Brandenburg


Verordnung über die Auflösung der Urkundenstellen im Land Brandenburg (UStAuflV)

21.07.1995


§ 3
Beendigung der Bestellung zum Standesbeamten der Urkundenstelle

Mit dem Tage der Auflösung der Urkundenstelle erlischt die Bestellung zum Standesbeamten der aufgelösten Urkundenstelle.