Beta

Brandenburg


Sechster Medienänderungsstaatsvertrag

20.11.2025


§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag tritt nach seinem Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 am 1. Dezember 2025 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 20. November 2025

Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg

Dr. Ulrike Liedtke


zum Staatsvertrag - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

zum Staatsvertrag - Medienstaatsvertrag