Beta

Brandenburg


Reisekostenzuständigkeitsübertragungsverordnung MdJEV (RkZÜVMdJEV)

07.04.2017


§ 2
Vertretung bei Klagen

Im Rahmen der Übertragung der Zuständigkeit nach § 1 wird die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg ermächtigt, das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz in verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten zu vertreten. Dies gilt auch für Anträge in einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

Einzelnorm