Beta
Brandenburg
Petitionsgesetz (PetG)
08.12.2021
i
Eingangsformel
§ 1
Petitionsberechtigung
§ 2
Form und Inhalt der Petition
§ 3
Petitionen inhaftierter oder in psychiatrischen Einrichtungen untergebrachter Personen
§ 4
Verfahren im Landtag
§ 5
Aufklärung des Sachverhalts
§ 6
Behandlung personenbezogener Daten, Akteneinsicht und Erteilung von Auskünften
§ 7
Entscheidungen
§ 8
Entscheidungen in Gesetzgebungsangelegenheiten
§ 9
Entscheidungen bei bestandskräftigen Verwaltungsentscheidungen
§ 10
Verhältnis zu den Gerichten
§ 11
Überweisung von Petitionen
§ 12
Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses
§ 13
Nicht erledigte Petitionen
§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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