Beta
Brandenburg
Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörden (MeldDÜV)
19.12.2022
i
Eingangsformel
§ 1
Grundsätze der regelmäßigen Datenübermittlung
§ 2
Verfahren
§ 3
Automatisierter Abruf von Meldedaten
§ 4
Datenübermittlungen an die Suchdienste
§ 5
Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
§ 6
Datenübermittlungen an die Versorgungsverwaltung
§ 7
Datenübermittlungen an die Behörden zur Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 8
Datenübermittlungen an den Rundfunk Berlin-Brandenburg
§ 9
Datenübermittlungen an die Finanzämter
§ 10
Datenübermittlungen an die Gesundheitsämter
§ 11
Datenübermittlungen an die Schulverwaltungsbehörden
§ 12
Datenübermittlungen an die örtlichen Träger der Jugendhilfe
§ 13
Datenübermittlungen zur Erfassung öffentlich geförderter Wohnungen
§ 14
Datenübermittlungen zur Ehrung von Alters-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen
§ 15
Datenübermittlungen an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister amtsangehöriger Gemeinden
§ 16
Datenübermittlungen an die für Wasserver- und Abwasserentsorgung zuständigen Behörden
§ 17
Datenübermittlungen an die für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden
§ 18
§ 19
Verwaltungsvorschriften
§ 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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