Beta

Brandenburg


Indirekteinleiterverordnung

19.12.2011


§ 5
Anforderungen des Abwasserbeseitigungspflichtigen

Unberührt von den Regelungen dieser Verordnung bleiben Anforderungen, die die Abwasserbeseitigungspflichtigen den Einleitern von Abwasser in die öffentliche Kanalisation in ihren Einleitbedingungen aufgeben.