Beta
Brandenburg
Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung (ImSchZV)
25.07.2022
i
Eingangsformel
§ 1
Grundsatzzuständigkeit des Landesamtes für Umwelt
§ 2
Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 3
Zuständigkeit des für Immissionsschutz zuständigen Mitgliedes der Landesregierung
§ 4
Zuständigkeit des für Verbraucherschutz zuständigen Ministeriums
§ 5
Zuständigkeit der Enteignungsbehörde
§ 6
Zuständigkeit des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
§ 7
Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden
§ 8
Zuständigkeit der Polizeibehörden
§ 9
Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden
§ 10
Zuständigkeit der unteren Katastrophenschutzbehörden
§ 11
Zuständigkeit der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
§ 12
Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden
§ 13
Zuständigkeit der Landkreise, kreisfreien Städte und Großen kreisangehörigen Städte
§ 14
Zuständigkeit der amtsfreien Gemeinden und der Ämter
§ 15
Allgemeine Überwachungszuständigkeit
§ 15a
Übergangsregelung, Ermächtigung
§ 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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