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Brandenburg


Verordnung über die sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (Hinweisgeberschutzgesetzzuständigkeitsverordnung ‒ HinSchGZuV)

07.07.2026


§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 7. Juli 2026

Die Landesregierung
des Landes Brandenburg

Der Ministerpräsident

Dr. Dietmar Woidke

Der Minister der Justiz und für Digitalisierung

Dr. Benjamin Grimm