Beta
Brandenburg
Verordnung über die sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (Hinweisgeberschutzgesetzzuständigkeitsverordnung ‒ HinSchGZuV)
07.07.2026
i
Eingangsformel
§ 1
Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften
§ 2
Inkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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