Beta
Brandenburg
Enteignungsgesetz des Landes Brandenburg (EntGBbg)
05.03.2024
i
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Enteignungszweck
§ 3
Gegenstand der Enteignung
§ 4
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung
§ 5
Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land
§ 6
Ersatz für entzogene Rechte
§ 7
Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung
§ 8
Entschädigungsgrundsätze
§ 9
Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter
§ 10
Entschädigung für den Rechtsverlust
§ 11
Entschädigung für andere Vermögensnachteile
§ 12
Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten
§ 13
Härteausgleich
§ 14
Schuldübergang
§ 15
Entschädigung in Geld
§ 16
Entschädigung in Land
§ 17
Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
§ 18
Enteignungsbehörde, förmliches Verfahren
§ 19
Enteignungsantrag
§ 20
Unvollständige Anträge
§ 21
Beteiligte, Vertreter in besonderen Fällen
§ 22
Entschädigung bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§ 23
Planfeststellungsverfahren
§ 24
Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
§ 25
Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung, Enteignungsvermerk
§ 26
Verfügungs- und Veränderungssperre
§ 27
Einigung
§ 28
Teileinigung
§ 29
Entscheidung der Enteignungsbehörde
§ 30
Enteignungsbeschluß
§ 31
Lauf der Verwendungsfrist
§ 32
Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
§ 33
Ausführung des Enteignungsbeschlusses
§ 34
Hinterlegung
§ 35
Verteilungsverfahren
§ 36
Aufhebung des Enteignungsbeschlusses
§ 37
Voraussetzungen und Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung
§ 38
Wirkung der vorzeitigen Besitzeinweisung, Entschädigungspflicht
§ 39
Vorarbeiten auf Grundstücken
§ 40
Übernahmeverfahren
§ 41
Entschädigung außerhalb der förmlichen Enteignung
§ 42
Voraussetzung und Verfahren
§ 43
Entschädigung für die Rückenteignung
§ 44
Kosten
§ 45
Vollstreckbarer Titel
§ 46
Zulässigkeit der Enteignung von Wiederansiedlungsflächen
§ 47
Enteignungsantragsteller und Enteignungszweck
§ 48
Bedarfsermittlung
§ 49
Durchgangserwerb
§ 50
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
§ 51
Aufhebung von Vorschriften
§ 52
(Inkrafttreten)
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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