Beta

Brandenburg


Energieeinsparungs-Aufgabenübertragungsverordnung (EnEAÜV)

10.06.2016


§ 1
Zuständigkeit

Die Brandenburgische Ingenieurkammer ist zuständige Kontrollstelle für die Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten sowie für die nicht personenbezogene Auswertung der hierbei erhobenen und gespeicherten Daten nach den §§ 26d und 26e der Energieeinsparverordnung.

Einzelnorm