Beta

Brandenburg


Verordnung über die Anerkennung von Bienenbelegstellen (BienBelV)

29.01.1998


§ 2
Anerkennungsverfahren

(1) Der Antrag auf Anerkennung einer Bienenbelegstelle ist unter Verwendung eines vom Landesamt für Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Musters zu stellen und muß insbesondere folgende Angaben enthalten:

  1. Name, Anschrift und die Rechtsform des Trägers der Bienenbelegstelle,
  2. Name und Anschrift des Leiters der Bienenbelegstelle,
  3. Namen der Imker, die im vorgesehenen Schutzbereich Bienenvölker aufgestellt haben.

(2) Dem Antrag sind beizufügen:

  1. das Zuchtprogramm,
  2. eine topografische Karte im Maßstab 1:25.000 mit genauer Einzeichnung der Bienenbelegstelle und der Bienenbestände im vorgesehenen Schutzbereich,
  3. eine Auflistung der Städte und Gemeinden im vorgesehenen Schutzbereich,
  4. eine schriftliche Erklärung, daß alle Bienenbestände einschließlich Wanderstände im vorgesehenen Schutzbereich erfaßt sind,
  5. eine schriftliche Erklärung, daß die Umweiselung der im vorgesehenen Schutzbereich gehaltenen Völker auf die Zuchtlinie der Bienenbelegstelle erfolgt ist oder erfolgen soll,
  6. eine Stellungnahme der unteren Forstbehörde und der regionalen Imkervereine,
  7. bei vor Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bestehenden Bienenbelegstellen
    1. Nachweise über die Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei Jahre in der Saison (15. Mai bis 15. August) aufgestellten Drohnenvölker,
    2. Nachweise über die Anzahl der in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten dieser Verordnung während der Saison aufgestellten und begatteten Weiseln und umgeweiselten Bienenvölker einschließlich Wandervölker.