Beta
Brandenburg
Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung (BbgSGPrüfV)
26.04.2024
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
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1) Stichproben nach DIN VDE 0105
2) Die Kontrolle der Leuchten kann auf ein Drittel reduziert werden, wenn keine Fehler festgestellt werden oder nach Ablauf von drei aufeinanderfolgenden Prüfungen alle Leuchten vom Prüfsachverständigen geprüft worden sind.
3) Bei Vorlage einer vollständigen Errichterbescheinigung genügt eine vollständige Prüfung der nicht automatischen Melder sowie Stichprobenprüfung der automatischen Melder eines Überwachungsbereiches, mindestens ein Melder pro Meldergruppe. Stellen sich dabei Widersprüche zur Errichterbescheinigung heraus, ist auch bei automatischen Meldern eine 100-Prozent-Prüfung vorzunehmen.
§ 4
Ordnungswidrigkeiten
§ 5
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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