Beta
Brandenburg
Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz (BbgKPHG)
17.12.2015
i
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
Führen der Berufsbezeichnung
§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§ 2a
Erteilung der Erlaubnis für außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbene abgeschlossene Ausbildungen
§ 2b
Unterlagen und Bescheinigungen zur Anerkennung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen abgeschlossenen Ausbildungen
§ 2c
Verfahren für die Anerkennung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen abgeschlossenen Ausbildungen
§ 2d
Verwaltungszusammenarbeit
§ 2e
Vorwarnmechanismus
§ 3
Ausbildungsziel
§ 4
Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 5
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 6
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 7
Anrechnung von Fehlzeiten
§ 8
Verordnungsermächtigung
§ 9
Ausbildungsvertrag
§ 10
Pflichten des Trägers der Ausbildung
§ 11
Pflichten der Schülerin und des Schülers
§ 12
Ausbildungsvergütung
§ 13
Probezeit
§ 14
Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 15
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 16
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 17
Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 18
Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
§ 19
Zuständige Behörde
§ 19a
Erbringung von Dienstleistungen
§ 20
Ordnungswidrigkeiten
§ 21
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 21a
Nichtanwendung des Brandenburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 22
Weitergeltung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen
§ 23
Weitergeltung staatlicher Anerkennung von Schulen
§ 24
In-Kraft-Treten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
Mit freundlicher Unterstützung von:
Basiskarten Jura
Digitale Karteikarten für dein Prädikatsexamen!
§§-App
Rechtszitate mit einem Klick nachschlagen: Gesetze, Urteile, Kommentare, Zeitschriften
Impressum