Beta
Brandenburg
Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG)
29.01.2026
i
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
Grundsätze und Begriff der Erwachsenenbildung
§ 2
Ziele, Aufgaben und Inhalte der Erwachsenenbildung
§ 3
Träger und Einrichtungen der Erwachsenenbildung
§ 4
Landesorganisationen der Erwachsenenbildung
§ 5
Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
§ 6
Aufgaben des Landes
§ 7
Aufgaben der Kommunen
§ 8
Grundversorgung der Erwachsenenbildung und Sicherung der Erwachsenenbildung, Verordnungsermächtigung
§ 9
Anerkennung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung
§ 10
Anerkennung von Landesorganisationen der Erwachsenenbildung
§ 11
Anerkennung von Erwachsenenbildungsstätten
§ 12
Anerkennungsverfahren, Rücknahme und Widerruf von Anerkennungen, Verordnungsermächtigung
§ 13
Regionaler Erwachsenenbildungsbeirat
§ 14
Zusammensetzung und Organisation des regionalen Erwachsenenbildungsbeirats
§ 15
Landesbeirat für Erwachsenenbildung
§ 16
Zusammensetzung und Organisation des Landesbeirats für Erwachsenenbildung
§ 17
Grundsätze, Verordnungsermächtigung
§ 18
Förderung der Grundversorgung der Erwachsenenbildung, Verordnungsermächtigungen
§ 19
Förderung von anerkannten Landesorganisationen der Erwachsenenbildung
§ 20
Förderung von Veranstaltungen der Erwachsenenbildungsstätten, Verordnungsermächtigung
§ 21
Innovationsförderung
§ 22
Grundsätze, Anspruch auf Bildungszeit, Verordnungsermächtigung
§ 23
Dauer der Bildungszeit
§ 24
Wartezeit
§ 25
Gewährung der Bildungszeit
§ 26
Übertragbarkeit der Bildungszeit
§ 27
Verhältnis zu sonstigen Freistellungen
§ 28
Verbot der Erwerbstätigkeit
§ 29
Wahlfreiheit und Benachteiligungsverbot
§ 30
Bildungszeitentgelt
§ 31
Unabdingbarkeit und Abgeltungsverbot
§ 32
Anerkennung von Veranstaltungen zur Bildungszeit, Verordnungsermächtigung
§ 33
Berichtspflicht
§ 34
Erhebung statistischer Daten, Verarbeitung personenbezogener Daten, Verordnungsermächtigung
§ 35
Erwachsenenbildungsbericht
§ 36
Befristete Übergangsvorschriften
§ 37
Unbefristete Übergangsvorschriften
§ 38
Einschränkung von Grundrechten
§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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