Beta
Brandenburg
Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen (BOA)
03.09.1997
i
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Grundforderungen
§ 3
Verantwortung und Pflichten des Anschließers
§ 4
Personenbeförderung
§ 5
>Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen und sonstigen Vorhaben
§ 6
>Zustimmung für sonstige bauliche Anlagen im Bereich von Anschlußbahnen
§ 7
Genehmigung der Bauart von Bahnanlagen und Fahrzeugen sowie der Betriebsart
§ 8
Bahnaufsichtliche Prüfungen
§ 9
Betriebsaufnahme, Inbetriebnahme, Betriebsführung
§ 10
Mitwirkung des Anschlußbahnleiters, Gültigkeit der Zustimmungen und Genehmigungen, Regelung der Verfahrensweise
§ 11
Unterbau
§ 12
Oberbau
§ 13
Spurweite
§ 14
Längsneigung
§ 15
Bogengestaltung
§ 16
Lichtraumumgrenzung
§ 17
Gleisabstand
§ 18
Kreuzungen
§ 19
Brücken und andere Ingenieurbauwerke
§ 20
Kilometerzeichen, Neigungszeiger
§ 21
Einfriedungen, Feuerschutzanlagen, Schneeschutzeinrichtungen
§ 22
Höhengleiche Kreuzungen von Gleisen mit Straßen, Wegen oder Plätzen
§ 23
Laderampen, Ladestraßen, Bahnsteige und Näherung von Straßen
§ 24
Gleistassen
§ 25
Arbeitsgruben
§ 26
Prüfung der bautechnischen Anlagen
§ 27
Sicherungsanlagen
§ 28
Fernmeldeanlagen
§ 29
Prüfung und Instandhaltung der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen
§ 30
Drehscheiben, Schiebebühnen und Wagenkippanlagen
§ 31
Be- und Entladeanlagen
§ 32
Seilrangieranlagen
§ 33
Gleisfahrzeugwaagen
§ 34
Sonstige maschinentechnische Anlagen
§ 35
Weichenheizungsanlagen
§ 36
Elektrotechnische Ausrüstungen an maschinentechnischen Anlagen
§ 37
Fahrleitungsanlagen
§ 38
Beleuchtungsanlagen und sonstige elektrotechnische Anlagen,Schutzmaßnahmen in elektrotechnischen Anlagen
§ 39
Instandhaltung der maschinentechnischen und elektrotechnischen Anlagen
§ 40
Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 41
Begrenzung der Fahrzeuge
§ 42
Achsfahrmasse und Fahrzeuggesamtmasse je Längeneinheit
§ 43
Achsstand und Bogenlauf
§ 44
Radsätze
§ 45
Federn, Zug- und Stoßeinrichtungen
§ 46
Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge
§ 47
Bremsen
§ 48
Ausrüstung der Fahrzeuge
§ 49
Anschriften der Fahrzeuge
§ 50
Instandhaltung der Fahrzeuge
§ 51
Allgemeines
§ 52
Betriebsführung
§ 53
Betriebseisenbahner
§ 54
Begriffe für den Rangierdienst
§ 55
Rangier- und Triebfahrzeugpersonal
§ 56
Bewegen von Fahrzeugen im Rangierdienst
§ 57
Signale, Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen
§ 58
Sicherung stillstehender Fahrzeuge
§ 59
Lademaß, Lademaßüberschreitungen
§ 60
Sperrung von Gleisen
§ 61
Befahren von Kreuzungen mit anderen Bahnen und Rangieren auf gemischtspurigen Gleisen
§ 62
Ereignisse
§ 63
Wagenbeschädigungen
§ 64
Aufgleisen von Fahrzeugen
§ 65
Übergangsbestimmungen
§ 66
Ausnahmegenehmigungen
§ 67
Inkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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