Beta

Brandenburg


Verordnung über die Anpassung von Unterhaltsrenten für Minderjährige im Land Brandenburg (Anpassungsverordnung 1994)

03.11.1994


§ 1

Unterhaltsrenten für Minderjährige können nach Maßgabe des § 1612 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Zeiträume nach dem 31. Dezember 1994 um 20 vom Hundert erhöht werden.