Beta

Brandenburg


Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO)

19.12.2005


§2
Gebührenbemessung

Bei der Festsetzung der Gebühr sind im Einzelfall zu berücksichtigen

  1. der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand, soweit Aufwendungen nicht als Auslagen gesondert berechnet werden, und
  2. auf Antrag die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers.