Beta
Brandenburg
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)
05.03.2024
i
Eingangsformel
§ 1
Akteneinsichtsrecht
§ 2
Anwendungsbereich
§ 3
Begriffsbestimmung
§ 4
Schutz überwiegender öffentlicher Interessen
§ 5
Schutz überwiegender privater Interessen
§ 6
Durchführung der Akteneinsicht
§ 7
Art und Weise der Gewährung des Informationszuganges
§ 8
Gleichförmige Anträge und Beschränkung auf Auskunftserteilung
§ 9
Informationsrecht für Bürgerinitiativen und Verbände zur Beeinflussung öffentlicher Angelegenheiten
§ 10
Kosten
§ 11
Die oder der Landesbeauftragte für das Recht auf Akteneinsicht
§ 12
Einschränkung von Grundrechten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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