Beta
Brandenburg
Gesetz zur Ausführung des Berufsvormündervergütungsgesetzes (AGBVormVG)
25.06.1999
i
Eingangsformel
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Gleichstellung von Prüfungsleistungen mit Abschlüssen; Befristung der Abnahme von Prüfungen
§ 3
Anerkennung auswärtiger Prüfungen
§ 4
Zuständigkeit der überörtlichen Betreuungsbehörde, Aufsicht und Aufbringung der Mittel
§ 5
Verordnungsermächtigung
§ 6
Inkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
Mit freundlicher Unterstützung von:
Basiskarten Jura
Digitale Karteikarten für dein Prädikatsexamen!
§§-App
Rechtszitate mit einem Klick nachschlagen: Gesetze, Urteile, Kommentare, Zeitschriften
Impressum