Beta
Brandenburg
Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB XII)
30.06.2022
i
Eingangsformel
§ 1
Ziel des Gesetzes
§ 2
Träger der Sozialhilfe
§ 3
Gemeinsame Verantwortung und Zusammenarbeit der Träger der Sozialhilfe
§ 4
Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Träger der Sozialhilfe
§ 4a
Örtliche Zuständigkeit für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
§ 5
Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
§ 6
Heranziehung von Ämtern und amtsfreien Gemeinden durch die Landkreise
§ 7
Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen, vorläufige Hilfeleistungen
§ 8
Brandenburger Kommission
§ 9
Brandenburger Steuerungskreis
§ 10
Kostenträger und Kostenerstattung
§ 11
Abrechnungsverfahren und Abschläge
§ 12
Personal- und Sachkosten
§ 13
Verteilung der Bundeserstattung für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Erstattungs- und Nachweisverfahren
§ 14
Berichts- und Auskunftspflichten
§ 15
Evaluierung
§ 16
Sonstige Zuständigkeiten
§ 17
Beteiligung sozial erfahrener Dritter im Widerspruchsverfahren
§ 18
(aufgehoben)
§ 19
(aufgehoben)
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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