Endlich gibt es einen einfachen Weg, um deutsche Landesgesetze aufzurufen und darauf zu verlinken!
Das Besondere: Anders als die landeseigenen Gesetzesseiten verfügt Landesrecht.online über eine einheitliche und nachvollziehbare URL-Struktur, nämlich:
landesrecht.online/Bundesland/Gesetz/Paragraf
Beispiel 1
landesrecht.online/RP/POG/7
…führt Sie zu § 7 des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsgesetzes (POG). Die offizielle URL dafür lautet hingegen:
landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-PolGRPpP7
Das kann sich offensichtlich niemand merken oder aus dem Kopf heraus selbst bilden.
Beispiel 2
landesrecht.online/POG/7
Sie müssen bei Landesrecht.online nicht unbedingt ein Bundesland angeben. Wenn Sie darauf verzichten und ein Gesetz mit diesem Namen in mehreren Bundesländern existiert, bietet Ihnen die Plattform einfach eine Auswahl dieser Bundesländer. Mit einem Klick werden Sie zu dem Gesetz des jeweiligen Landes weitergeleitet.
Beispiel 3
landesrecht.online/ThürBO/
Es ist auch zulässig, nur das Gesetz zu nennen. Auch hier gilt: Falls dieses nicht einem Bundesland klar zugeordnet werden kann, fragt Landesrecht.online einfach nach. Das ist im Falle der ThürBO (Thüringer Bauordnung) allerdings nicht erforderlich.
Beispiel 4
landesrecht.online/thürbo/
Korrekte Groß-/Kleinschreibung ist nicht erforderlich. Auch dieser Link führt zum Ziel.
Vorteile
- Zeitersparnis: Schneller Zugriff auf die Landesgesetze aller 16 Bundesländer
- Benutzerfreundlichkeit: Intuitive Navigation, Auswahlmöglichkeit bei uneindeutigen Gesetzesangaben
- Zuverlässigkeit: Landesrecht.online hostet keine Gesetze selbst, sondern leitet stets zu den offiziellen landeseigenen Hostern weiter.
- Keine Werbung: Wenn Sie uns unterstützen möchten, denken Sie über ein Abonnement der Paragrafen-App nach.
Warum wurde Landesrecht.online entwickelt?
Wir wollten bei der Entwicklung der Paragrafen-App auch das deutsche Landesrecht unterstützen. Dabei ist uns aufgefallen, dass es bisher keine einheitliche Plattform für die Gesetze und Verordnungen der Länder gab.
Welche Features sind in Zukunft geplant?
- Suchfunktion, um direkt von dieser Seite aus auf das gesuchte Landesgesetz zuzugreifen.
- Übersichtsseiten mit allen Gesetzen und Verordnungen eines Bundeslandes.
Status
Zuletzt aktualisiert am 05.08.2025 um 12:32 Uhr
Seit dem 23.07.2025 werden alle 16 Bundesländer mit ihren jeweils eigenen offiziellen Hostern unterstützt.
Bundesland | Status | Hoster | |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | ✔️ | landesrecht-bw.de | |
Bayern | ✔️ | gesetze-bayern.de | |
Berlin | ✔️ | gesetze.berlin.de | |
Brandenburg | ✔️ | bravors.brandenburg.de | |
Bremen | ✔️ | transparenz.bremen.de | |
Hamburg | ✔️ | landesrecht-hamburg.de | |
Hessen | ✔️ | hessenrecht.hessen.de | |
Mecklenburg-Vorpommern | ✔️ | landesrecht-mv.de | |
Niedersachsen | ✔️ | voris.wolterskluwer-online.de | |
Nordrhein-Westfalen | ✔️ | recht.nrw.de | |
Rheinland-Pfalz | ✔️ | landesrecht.rlp.de | |
Saarland | ✔️ | recht.saarland.de | |
Sachsen | ✔️ | revosax.sachsen.de | |
Sachsen-Anhalt | ✔️ | landesrecht.sachsen-anhalt.de | |
Schleswig-Holstein | ✔️ | gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de | |
Thüringen | ✔️ | landesrecht.thueringen.de |