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Landesrecht.online

Ihr Wegweiser durch das deutsche Landesrecht

Neu: Endlich gibt es einen einfachen Weg, um deutsche Landesgesetze aufzurufen und darauf zu verlinken!

Das Besondere: Anders als die landeseigenen Gesetzesseiten verfügt Landesrecht.online über eine einheitliche und nachvollziehbare URL-Struktur, nämlich:

landesrecht.online/Bundesland/Gesetz/Paragraf

Beispiel 1

landesrecht.online/RP/POG/7

…führt Sie zu § 7 des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsgesetzes (POG). Die offizielle URL dafür lautet hingegen:

landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-PolGRPpP7

Das kann sich offensichtlich niemand merken oder aus dem Kopf heraus selbst bilden.

Beispiel 2

landesrecht.online/POG/7

Sie müssen bei Landesrecht.online nicht unbedingt ein Bundesland angeben. Wenn Sie darauf verzichten und ein Gesetz mit diesem Namen in mehreren Bundesländern existiert, bietet Ihnen die Plattform einfach eine Auswahl dieser Bundesländer. Mit einem Klick werden Sie zu dem Gesetz des jeweiligen Landes weitergeleitet.

Beispiel 3

landesrecht.online/BbgJAG/

Es ist auch zulässig, nur das Gesetz zu nennen. Auch hier gilt: Falls dieses nicht einem Bundesland klar zugeordnet werden kann, fragt Landesrecht.online einfach nach. Das ist beim BbgJAG (dem Brandenburgischen Juristenausbildungsgesetz) allerdings nicht erforderlich.

Beispiel 4

landesrecht.online/bbgjag/

Korrekte Groß-/Kleinschreibung ist nicht erforderlich. Auch dieser Link führt zum Ziel.

Vorteile

Warum wurde Landesrecht.online entwickelt?

Wir wollten bei der Entwicklung der Paragrafen-App auch das deutsche Landesrecht unterstützen. Dabei ist uns aufgefallen, dass es bisher keine einheitliche Plattform für die Gesetze und Verordnungen der Länder gab.

Welche Features sind in Zukunft geplant?